Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nexuswelt UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 5. April 2026
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen, Angebote und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Nexuswelt UG (haftungsbeschränkt), Holzstraße 15, 82256 Fürstenfeldbruck, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführerin Anna Lackner, nachfolgend „Nexuswelt“, und ihren Kunden.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Nexuswelt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Leistungen von Nexuswelt
2.1 Nexuswelt erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
– EU Funding Advisory und Fördermittelberatung
– Proposal Writing und Application Support
– Konsortialaufbau und Partnersuche
– EU-Projektmanagement und projektbezogene Unterstützung
– Dissemination, Communication, Visibility und Stakeholder Engagement
– Trainings, Workshops und Onboarding
– AI & Applied Innovation Advisory
– weitere im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder im Einzelvertrag definierte Beratungs- und Unterstützungsleistungen
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, einem Statement of Work, Projektauftrag oder sonstigen individuellen Vereinbarung.
2.3 Soweit nichts ausdrücklich anders vereinbart ist, schuldet Nexuswelt die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, regulatorischen oder förderbezogenen Erfolg.
2.4 Insbesondere übernimmt Nexuswelt keine Garantie für:
– die Bewilligung von Fördermitteln
– die Auswahl in einem Call oder Verfahren
– die Aufnahme in ein Konsortium
– die Bewertung durch Gutachter, Fördergeber, Behörden oder sonstige Dritte
– den Markterfolg oder wirtschaftlichen Erfolg eines Projekts
- Vertragsschluss
3.1 Angebote von Nexuswelt sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch schriftliche oder in Textform bestätigte Beauftragung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
3.3 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Projektbeschreibungen oder Statements of Work gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
4.2 Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungseinschränkungen, die auf verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten von Nexuswelt.
4.3 Entsteht durch fehlende oder verspätete Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, kann Nexuswelt diesen gesondert nach den vereinbarten oder, sofern keine Vereinbarung besteht, nach den üblichen Vergütungssätzen abrechnen.
- Leistungsfristen und Termine
5.1 Angaben zu Fristen und Terminen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen auf Umständen beruhen, die Nexuswelt nicht zu vertreten hat, insbesondere auf:
– verspäteter Mitwirkung des Kunden
– Änderungen des Leistungsumfangs
– technischen Störungen
– höherer Gewalt
– Verzögerungen durch Dritte, Fördergeber oder Konsortialpartner
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
6.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
6.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
6.4 Bei längerfristigen Projekten ist Nexuswelt berechtigt, Leistungen nach Projektfortschritt, Meilensteinen oder monatlich abzurechnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.5 Reise-, Übernachtungs-, Versand-, Übersetzungs-, Grafik-, Event-, Medien-, Software-, Plattform- oder sonstige Fremdkosten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
6.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Änderungen des Leistungsumfangs
7.1 Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen der Abstimmung mit Nexuswelt.
7.2 Nexuswelt ist berechtigt, Auswirkungen auf Vergütung, Zeitplan, Ressourcen und Leistungsumfang angemessen zu berücksichtigen.
- Abnahme / Freigabe
8.1 Soweit einzelne Leistungen ihrer Art nach abnahmefähig sind, hat der Kunde diese nach Übergabe unverzüglich zu prüfen und freizugeben oder konkrete Mängel in Textform mitzuteilen.
8.2 Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine substantiierte Rückmeldung, kann Nexuswelt die Leistung als freigegeben behandeln, sofern dies unter Berücksichtigung der Art der Leistung sachgerecht ist.
- Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
9.1 Soweit im Rahmen der Beauftragung Präsentationen, Texte, Konzepte, Strategiepapiere, Projektunterlagen, Kommunikationsmaterialien, Reports, Schulungsunterlagen oder sonstige Arbeitsergebnisse erstellt werden, erhält der Kunde hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem vertraglich vorausgesetzten Umfang, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9.2 Eine vollständige Übertragung ausschließlicher Rechte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
9.3 Vor vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Nexuswelt.
9.4 Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Strukturen, Frameworks, Tools, Know-how und allgemeine Arbeitstechniken von Nexuswelt verbleiben bei Nexuswelt.
- Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
10.2 Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.
10.3 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die
– allgemein bekannt sind,
– ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung bekannt werden,
– rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder
– aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
- Haftung
11.1 Nexuswelt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Nexuswelt nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung von Nexuswelt bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Nexuswelt.
11.5 Nexuswelt haftet insbesondere nicht für Entscheidungen, Bewertungen, Ablehnungen, Fristsetzungen oder Vorgaben von Fördermittelgebern, Behörden, Evaluatoren, Konsortialpartnern, Plattformbetreibern oder sonstigen Dritten, soweit Nexuswelt diese nicht zu vertreten hat.
- Höhere Gewalt
12.1 Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare, von Nexuswelt nicht zu vertretende Umstände befreien Nexuswelt für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den Leistungspflichten.
12.2 Die Parteien werden sich in einem solchen Fall unverzüglich über das weitere Vorgehen abstimmen.
- Laufzeit und Kündigung
13.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.
13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13.3 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung sind bereits erbrachte Leistungen sowie bereits verbindlich veranlasste Fremdleistungen zu vergüten.
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Referenznennung
Nexuswelt ist berechtigt, den Kundennamen und das Firmenlogo zu Referenzzwecken in angemessener Weise zu nennen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Vertrauliche Projektinhalte werden nur mit gesonderter Zustimmung veröffentlicht.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
- Schlussbestimmungen
17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
17.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

